HILFE-CENTER
WELCHE KRANKENKASSEN AKZEPTIEREN SIE?
Alle Krankenkassen
WIE SIEHT IHR NEUES PATIENTENVERFAHREN AUS?
Ihr Arzt hat Ihnen eine Heilmittelverordnung verschrieben?
Schritt 1:
Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns
Schritt 2:
Denken Sie daran - die Verordnung ist nur 14 Tage gültig!
Schritt 3:
Kommen Sie zur Therapie und bringen Sie bitte ein Handtuch mit
Schritt 4:
Ihr Therapeut wird Sie untersuchen und einen Behandlungsplan für Sie erstellen
Schritt 5:
Nehmen Sie bitte die Termine wahr und machen Sie Ihre "Hausaufgaben"
Schritt 6:
Besprechen Sie weitere Vorgehensweise mit Ihrem Therapeuten
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BRAUCHE ICH EINE ÄRZTLICHE ÜBERWEISUNG?
Grundsätzlich ja. In der Physiotherapie und Ergotherapie arbeiten wir auf Basis ärztlicher Verordnung.
Sie können jedoch die Heilpraktiker Leistungen in Anspruch nehmen, dafür brauchen Sie keine Überweisung oder "Rezept"
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Osteopathie darf in Deutschland von einem Heilpraktiker ausgeübt werden. Sie brauchen eventuell eine Bescheinigung oder Empfehlung Ihres Arztes um die Kosten für Osteopathie von Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen.
WIEVIEL BEKOMME ICH FÃœR DIE OSTEOPATHISCHEN BEHANDLUNGENÂ VON DER KRANKENKASSE ZURÃœCK?
https://www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme/
Als generelle Voraussetzung für eine Kostenübernahme muss eine ärztliche Bescheinigung / Überweisung vom Allgemeinmediziner, einem Fach- oder Hausarzt vorliegen. Der osteopathische Therapeut, welcher die Heilbehandlung ausführen soll, muss für eine Kostenübernahme über eine anerkannte berufliche Qualifikation verfügen. Im Allgemeinen reicht die Mitgliedschaft in einem der anerkannten Berufsverbände für Osteopathen aus.